Wurfmeldung

Gemäss Artikel 9.5 der «ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen des SKBS» ist jeder Wurf bis acht aufzuziehende Welpen, mit diesem Formular innerhalb von fünf Tagen nach dem Wurfdatum der Zuchtadministration zu melden. Würfe mit mehr als acht aufzuziehenden Welpen sind innert 48 Stunden zu melden. 

Wurfmeldung