Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der SKG Ausweis nur gültig ist, wenn die Rechnung bezahlt wurde.
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, ist dies gemäss Statuten des SKBS jeweils per Ende Dezember möglich.
Um einen reibungslosen Ablauf mit der Verrechnung der SKG Marken an die SKG zu garantieren, sind wir auf eine Überweisung des ausstehenden Mitgliederbeitrages bis zum 30. September angewiesen. Ohne Ihre Zahlung bis zu diesem Datum sind wir leider gezwungen, Sie von der Mitgliederliste zu streichen. Gemäss Beschluss des Vorstandes des SKBS sind Mitglieder, welche infolge Nichtbegleichung der Jahresrechnung gestrichen wurden, mit einem Aufnahmestopp in den Verein von 3 Jahren belegt. Rechtliches Gehör steht Ihnen jedoch zu.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Monica Quadroni Kassierin / Mitgliederwesen
Mit leider nur 12 anwesenden SKBS-Züchterinnen und Züchter, wurde die Tagung unter der Leitung von Heinz Müller als Moderator, zu einem vollen Erfolg.
Die Anwesenden, inklusiv die Zucht-Verantwortlichen des SKBS, Ruth Ries und Hans Bornhauser, haben lösungsorientiert und mit offener und ehrlicher Kommunikation zu
den angesprochenen Thematiken argumentiert.
Es wurde im Rahmen der Diskussionen die Eventualität geäußert, eine denkbare Züchtervereinigung zu Gründen. Die Probleme und Vorschläge könnten so gebündelt an den ZV des SKBS zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Die Züchterinnen und Züchter müssten sich dazu noch konkret finden.
Gem. den Wortmeldungen, muss/sollten in naher Zukunft wieder und auch regelmäßig
Züchtertagungen stattfinden.
Der ZV wird diesem Wunsch entgegenkommen und plant für das erste Quartal 2026 eine weitere Züchtertagung.
Im Namen des SKBS:
Der Zentralvorstand
Der Zentralvorstand hat an der Sitzung vom 17.10.2019 folgenden Beschluss gefasst: In Zukunft werden die Stammbäume für die Welpen erst nach erfolgter Zahlung der Rechnung vom SKBS, an die Züchter ausgeliefert.
Der ZV bittet die Züchter dies zur Kenntnis zu nehmen und dankt für die Einhaltung der Zahlungstermine.
Bekanntmachung:
Ab sofort dürfen die Welpen nach der vollendeten 8. Lebenswoche abgegeben werden!
Das revidierte Zuchtreglement wird nach erfolgter und genehmigter Korrektur aufgeschaltet.
Der ZV des SKBS hat aus tierschutzrelevanten Gründen beschlossen, dass per sofort vor jeder Paarung ein Gentest auf Ataxie vorgelegt werden muss. Es sind nur Paarungen erlaubt, bei denen ein Partner ataxiefrei ist.
Bei der ZTP muss der Gentest ab sofort mitgebracht werden.
LABOKLIN Test ist über den Link zu erreichen: https://shop.labogen.com/genuntersuchung-bestellen/hund/belgischer-schaeferhund/
Information der Uniklinik Bern:
--> Gendefekt bei Belgischen Schäferhunden mit cerebellärer Dysfunktion identifiziert