Zuchtvorbehalt

Dienen explizit der Erhaltung der im Standard beschrieben Eigenschaften, sowohl Exterieur wie auch Interieur.

Paarungen mit Zuchtvorbehalt – Bewilligung

  • Jede vorgesehene Paarung mit Zuchtvorbehalt muss vor der Belegung bei der ZuchtwartIn beantragt werden, unter Beilage von Kopien der Ahnentafeln, Bildmaterial  aller Paarungspartner in Papierform.
  • Die gewählten Zuchtpartner müssen bezüglich Interieur und Exterieur  gegenüber dem Zuchtvorbehalt optimal, dass heisst vorzüglich sein.
  • Bei Vorbehalt im „Wesen“ muss eine Kopie der Ahnentafel (auch der vorgesehenen Partner), Arbeitsresultate und/oder eine Kopie der Zuchttauglichkeitsprüfung beigelegt werden.
  • Bei Vorbehalt im Exterieur  muss eine Kopie Ahnentafel (auch der vorgesehenen Partner), Bildmaterial, Ausstellungsresultate und/oder Kopie der Zuchttauglichkeitsprüfung beigelegt werden.
  • Bei einer Hündin ist vor einer Paarung der Zuchtkommission mindestens 3 Rüden vorzuschlagen. Beim Rüden ist jede Paarung bewilligungspflichtig.

Zuchtvorbehaltpaarung – Wiederholung

  • Einer Wiederholung der bewilligten Paarung wird dann zugestimmt, wenn mindestens 50%  der Nachkommen das angestrebte Resultat zeigen.
  • Zur Ermittlung/ Begutachtung des Interieurs zählt die  ZTP des SKBS, Arbeitsprüfungen der Klassen VPG, IPO, Ring (mindestens Stufe 1) und Sanität, Begleithund und Agility, Rettungshund etc  in der höchsten Stufe.
  • Zur Ermittlung/ Begutachtung des Exterieurs zählt die ZTP des SKBS und Ausstellungsresultate.
  • Oder der gesamte Wurf wird im Alter von mindestens 15 Monaten anlässlich einer ZTP zur kollektiven Begutachtung präsentiert wird (Gebührenpflichtig gemäss SKBS Reglement).