Mischpaarungen

Sind explizit zur Verbesserung der Gebrauchshundeeigenschaften der einzelnen Varietäten des belgischen Schäferhundes vorgesehen (siehe Zuchtreglement).

Mischpaarung - Bewilligung

  • Jede Mischpaarung muss vor der Belegung bei der ZuchtwartIn mit begründetem Gesuch beantragt werden, unter Beilage von Kopien der Ahnentafeln und Leistungsnachweise der Paarungspartner in Papierform.

Mischpaarung - Wiederholung

  • Einer Wiederholung der Mischpaarung wird dann zugestimmt, wenn mindestens 50% der Nachkommen das angestrebte Resultat zeigen.
  • Zur Ermittlung/ Begutachtung der Resultate zählen die ZTP des SKBS, Arbeitsprüfungen der Klassen VPG, IPO, Ring (mindestens Stufe 1) und Sanität, Begleithund und Agility, Rettungshund etc. in der höchsten Stufe.
  • Oder der gesamte Wurf wird im Alter von mindestens 12 Monaten anlässlich einer ZTP zur kollektiven Begutachtung präsentiert. (Gebührenpflichtig wie ZTP gemäss SKBS Reglement).