Sind explizit zur Verbesserung der Gebrauchshundeeigenschaften der einzelnen Varietäten des belgischen Schäferhundes vorgesehen (siehe Zuchtreglement).
Mischpaarung - Bewilligung
- Jede Mischpaarung muss vor der Belegung bei der ZuchtwartIn mit begründetem Gesuch beantragt werden, unter Beilage von Kopien der Ahnentafeln und Leistungsnachweise der Paarungspartner in Papierform.
Mischpaarung - Wiederholung
- Einer Wiederholung der Mischpaarung wird dann zugestimmt, wenn mindestens 50% der Nachkommen das angestrebte Resultat zeigen.
- Zur Ermittlung/ Begutachtung der Resultate zählen die ZTP des SKBS, Arbeitsprüfungen der Klassen VPG, IPO, Ring (mindestens Stufe 1) und Sanität, Begleithund und Agility, Rettungshund etc. in der höchsten Stufe.
- Oder der gesamte Wurf wird im Alter von mindestens 12 Monaten anlässlich einer ZTP zur kollektiven Begutachtung präsentiert. (Gebührenpflichtig wie ZTP gemäss SKBS Reglement).