Es dürfen keine Tiere verpaart werden, bei denen nicht bei mindestens einem Elterntier ein SDCA 1 und SDCA 2 Ergebnis von einem autorisierten Labor mit "frei" vorliegt. Nachweisliche Trägertiere dürfen ausdrücklich nur mit freien Tieren verpaart werden.
Wurden beide Elterntiere frei von SDCA 1+2 getestet erübrigt sich bei deren direkten Nachkommen ein Ataxietest, da sie genetisch als SDCA 1 und SDCA2 frei zu betrachten sind. Erforderlich und Voraussetzung für diese Einstufung in einem oder beider SDCA-Typen ist der Nachweis der Freiheit der Elterntiere.
Der SKBS Vorstand ist berechtigt im Bedarfsfall, wie bei Änderung des aktuellen Stands der Wissenschaft, diesen Paragraphen kurzfristig anzupassen oder zu erweitern.