Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden der FMBB und dem SKBS

Der Zentralvorstand des SKBS fordert, dass für alle Teilnehmenden ein Pflichtenheft erstellt werden muss.

Mit dem in Kraft setzen eines Pflichtenheftes will der Zentralvorstand erreichen, dass die Teilnehmenden einen Anteil an Pflichten und gute Gepflogenheiten, verbunden mit kollektiver Kompetenz, erfüllen müssen. Die Startenden, unter dem Patronat des SKBS und als Vertreter der „Nation Schweiz“, zeigen sich im sportlichen und gesellschaftlichen Zusammensein als Einheit, zuvorkommend, unterstützend und loyal untereinander und gegenüber der Teamführung.

Der Zentralvorstand hat an seiner ordentlichen Sitzung vom 17. Oktober 2019 entschieden.

Vorausgesetzte Zulassungsbestimmungen:

1. Die Teilnehmenden müssen SKBS Mitglied sein, mit Wohn- und Rechtsdomizil in der Schweiz
2. Der Hund muss im SHSB Register der SKG eingetragen sein
3. Das startende Team muss alle Qualifikationen 1:1 gemeinsam absolviert haben
4. Der Hund ist in der Schweiz stationiert
5. Die Vertragsunterzeichnung ist die grundlegende Voraussetzung für eine Starterlaubnis an der FMBB
6. Die Vereinbarung lehnt an das Sport- und Gebrauchshundereglement

Verpflichtungen der Teilnehmenden:

1. Die vom Sportverantwortlichen des SKBS oder von der Mannschaftsführung publizierten und organisierten gemeinsamen Trainings dürfen ohne triftigen Grund nicht ausgesetzt werden
2. Der startende Hund unterliegt dem internationalen Übereinkommen gegen Doping im Sport. Sanktionen richten sich nach zivilrechtlicher Gerichtspraxis.
3. Der Hund verfügt über einen gültigen Impfausweis/Heimtierausweis
4. Das schweizerische Tierschutzgesetz ist auch im Land der durchführenden FMBB WM einzuhalten resp. demjenigen übergeordnet
5. Ohne gegenteilige Anweisung der Mannschaftsführung sind die öffentlichen Anlässe (Einmarsch, gratis Apéro, Siegerehrung etc.) in adretter Kleidung resp. im Mannschaftsanzug obligatorisch
6. Auf Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sozial- und Selbstkompetenz wird im Allgemeinen besonders Wert gelegt. Die Teamloyalität ist hoch zu priorisieren.
7. Der Mannschaftsführer ist der erste Ansprechpartner
8. Die Schweizerfahne ist mit Würde und Besonnenheit zu tragen
9. Jedes Teammitglied stellt seine Hilfsbereitschaft und Solidarität allen Startenden und der Mannschaftsführung zur Verfügung und bietet keine Grundlage für Konflikte
10. Die vom ZV zugesprochene Entschädigung ist freiwillig und kann vom ZV jederzeit geändert oder abgesetzt werden. Sie wird frühestens ein bis zwei Monate nach dem Ende der FMBB ausgelöst. Vorausgesetzt ist die Erfüllung dieses Vertrages und der Kurz-Bericht der Mannschaftsführung.
11. Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine mindestens 3-jährige, ununterbrochene Mitgliedschaft im SKBS

Mannschaftsleitung:

Der/Die Mannschaftsführer/in führt die Mannschaft in allen Bereichen vor und während der FMBB.
Diese Aufgabe beinhaltet insbesondere:
1. Logistische Organisation vor und während der FMBB.
2. Organisation und Leitung des Mannschaftstrainings.
3. Leitung der internen Teamsitzungen.
4. Teilnahme an der Sitzung für Mannschaftsführer.
5. Beschaffung von einheitlicher Bekleidung für den Einzug, den Apero und die Rangverkündigung. Diese muss aus einer rot/weissen Jacke und schwarzen Hosen bestehen. Der Druck Swiss Team auf dem Rücken der Jacke und dem SKBS Logo sind zwingend. Die Mannschaftsführer können sich untereinander über die einheitliche Bekleidung absprechen. Die beiden Logos sind bei der Aktuarin des SKBS anzufordern.
6. Der SKBS sieht vor, einen gemeinsamen Apero vor Ort zu spendieren.
7. Unterstützung und Koordinierung der Teilnehmenden.
8. Begleitung seiner kompletten Mannschaft zum Einmarsch und zur Rangverkündigung.
9. Verpflichtung zu einer fairen und loyalen Behandlung aller Teilnehmenden.
10. Informiert den Sportchef des SKBS, resp. den ZV des SKBS unaufgefordert über ausserordentliche Ereignisse
11. Informiert den Sportchef über den Verlauf, die Erfahrungen und über die Resultateder Mannschaft.
12. Verfassung eines Kurzbeitrages mit Impressionen für die Homepage des SKBS.
Dies ist dann der Auslöser für die Auszahlung der Spesen.

Sanktionen:

Der Zentralvorstand behält sich Sanktionen gegen vorsätzliche Verstösse von Teilnehmenden gegen diese vertraglichen Abmachungen vor.
Sanktionen können sein:
- Verweis
- Streichung oder Kürzung der Spesen
- Startverbot für eine der kommenden Ausscheidungen
- Ausschluss für die Teilnahme an der folgenden FMBB WM
Der Zentralvorstand entscheidet anlässlich einer ordentlichen Sitzung endgültig über das Sanktionsmass. Sofortmassnahmen bleiben dem vorbehalten.