Ab sofort ist ein weiterer Test für die Cereblläre Ataxie beim Belgier erhältlich. Somit legt der ZV folgendes Vorgehen fest: Die Durchführung des SDCA 1 und SDCA 2 Gentests ist ab sofort für sämtliche im SKBS zur Zucht verwendeten Hunde obligatorisch (ausgenommen Schipperke) gilt auch für bereits vor dem Obligatorium angekörte und zur Zucht zugelassen Hunde.
Die Auswertung muss zusammen mit den üblichen Unterlagen eingereicht werden. Es sind nur Paarungen erlaubt, bei denen wenigstens ein Partner ataxiefrei ist.
Für im Ausland stehende Deckrüden gelten die Zuchtbestimmungen des betreffenden Landes. Dieselbe Regelung gilt auch bei Gefriersamen von im Ausland stehenden Deckrüden. Eine Anpassung dieser Regelung kann jederzeit erfolgen (nach Art. 2.4. EZB).
An die ZTP muss der Gentest ab sofort mitgebracht werden.
Zur Information:
Laboklin bewahrt die Blutproben bzw. die extrahierte DNA, von bereits getesteten Hunden für 5 Jahre auf.
Wenn bei der ersten Probe der Tierarzt Auftraggeber war, braucht das Labor vom Tierarzt eine Bestätigung, dass sie SDCA 2 nach bestellen dürfen. Falls die Untersuchung vom Besitzer direkt bei ihnen angefordert wurde, kann der Besitzer den SDCA 2 Test schriftlich oder per Mail bei ihnen anfordern.
Wer die Forschung unterstützen möchte:
Die Uni Bern ist weiterhin an Blutproben von erkrankten und gesunden Hunden interessiert. Informationen finden sich auf dem untenstehenden Brief der Uni Bern. Weiterhin sind sie auch an Blutproben von an Epilepsie erkrankten Hunden interessiert.
Download der Uni-Bern